Aktuelle Informationen in übersichtlicher Form.
Als Service für Klienten, jederzeit verfügbar und laufend gewartet:
März 2015
Um Kinderbetreuungskosten bis zu 2.300 € pro Kind und Kalenderjahr steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen zu können, müssen bestimmte...
Seitens des BMF wurde die Ärztekammer informiert, dass eine ärztliche Leistung im Zusammenhang mit dem Einsetzen einer Spirale nur dann eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung...
Deutner & Deutner Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Olivierstraße 12, 5026 Salzburg-Aigen, Austria Telefon (0)662/62 87 64, Telefax (0)662/62 30 87, E-Mail: office@deutner.net, Öffnungszeiten und Kontakt · Impressum