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Februar 2013
Die Differenzierung zwischen dem Erhaltungsaufwand (Instandhaltungsaufwand) und der Aktivierungspflicht von Aufwendungen ist steuerlich von großer Bedeutung, da es bei Einordnung als...
Eine jüngst ergangene Entscheidung des UFS (GZ RV/0183-F/11 vom 3.12.2012) hat die bisherige Verwaltungspraxis und Judikatur im Zusammenhang mit dem zeitlichen Auseinanderfallen von...
Für Beitragsrückstände zur Sozialversicherung sind im Jahr 2013 Verzugszinsen von 8,38% p.a. zu entrichten. Die 8,38% ergeben sich aus dem Basiszinssatz zum 31.10.2012 (von...
Deutner & Deutner Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Olivierstraße 12, 5026 Salzburg-Aigen, Austria Telefon (0)662/62 87 64, Telefax (0)662/62 30 87, E-Mail: office@deutner.net, Öffnungszeiten und Kontakt · Impressum