Deutner
 

Aktuelle Informationen in übersichtlicher Form.

Als Service für Klienten, jederzeit verfügbar und laufend gewartet:

Connection: close

Klienten-Info - Archiv

Aktuell  | Archiv  | Suche

zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen
September 2009
Nicht jeder feiert mit - Lohnsteuerpflicht für Zuwendungen anlässlich von runden Geburtstagen
Kategorien: Klienten-Info
 

Bekanntermaßen sind geldwerte Vorteile aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (z.B. Betriebsausflüge, kulturelle Veranstaltungen, Weihnachtsfeiern) und die dabei empfangenen Sachzuwendungen, soweit die Kosten der Betriebsveranstaltungen und der Sachzuwendungen angemessen sind, nicht lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Als angemessen gilt bei Betriebsveranstaltungen laut Lohnsteuerrichtlinien ein Geldwert von jährlich 365  bzw. bei Sachzuwendungen ein Geldwert von jährlich 186 . Es darf sich bei den Zuwendungen jedoch nicht um individuelle Entlohnung handeln. Eine solche sah der UFS jüngst in seiner Entscheidung vom 20.6.2009 (GZ RV/0581-G/06) aber als gegeben an, wenn an Mitarbeiter, welche ein Dienstjubiläum feierten oder Prüfungen erfolgreich ablegten, Reisegutscheine und Golddukaten verteilt wurden. Dabei half es auch nichts, dass die Geschenke anlässlich der Weihnachtsfeiern überreicht wurden und sich der Wert der Zuwendungen auch innerhalb der eingangs genannten Angemessenheitsgrenzen bewegt hat. Gleiches gilt für Geschenke an Mitarbeiter anlässlich runder Geburtstage. Auch hier ging der UFS von einem geldwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis und somit von Sozialversicherungs- wie auch Lohnsteuerpflicht aus.

Bild: © Klaus Eppele - Fotolia


Verwandte Themen:
Lohnsteuer | Sachzuwendung | Geschenk

Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Deutner & Deutner Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. | Klienten-Info
zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen

 

Deutner & Deutner Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Olivierstraße 12, 5026 Salzburg-Aigen, Austria
Telefon (0)662/62 87 64, Telefax (0)662/62 30 87, E-Mail: office@deutner.net, Öffnungszeiten und Kontakt · Impressum

#