Aktuelle Informationen in übersichtlicher Form.
Als Service für Klienten, jederzeit verfügbar und laufend gewartet:
Mai 2007
Für beschränkt Steuerpflichtige sah § 99 EStG bisher den Steuerabzug in besonderen Fällen generell in Höhe von 20% der vollen Beträge der Einnahmen vor. Diese...
Da nach dem Gemeinschaftsrecht Dienstleistungsunternehmen infolge verbotener Beihilfen von Energieabgabevergütungen ausgeschlossen sind, hat der VwGH v. 20.11.2006, 2006/17/0157 einen...
:: Verhalten bei irrtümlicher Gutschrift vom Finanzamt Je nachdem, wie es zu der irrtümlichen Gutschrift gekommen ist, entweder mit oder ohne Steuerbescheid, ist folgendes Verhalten...
Deutner & Deutner Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Olivierstraße 12, 5026 Salzburg-Aigen, Austria Telefon (0)662/62 87 64, Telefax (0)662/62 30 87, E-Mail: office@deutner.net, Öffnungszeiten und Kontakt · Impressum