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Dezember 2005
Laut Erlass des BMF kann das Finanzamt - bei Vorliegen folgender Voraussetzungen - von der Erhebung der Grunderwerbsteuer Abstand nehmen: Die Gegenleistung für das...
:: UID-Nr. als Rechnungsbestandteil Der ursprünglich genannte Termin für die Einführung ab 1. Jänner 2006 (Klienten-Info September 2005) wurde bei der Gesetzwerdung...
Deutner & Deutner Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Olivierstraße 12, 5026 Salzburg-Aigen, Austria Telefon (0)662/62 87 64, Telefax (0)662/62 30 87, E-Mail: office@deutner.net, Öffnungszeiten und Kontakt · Impressum