Deutner
 

Aktuelle Informationen in übersichtlicher Form.

Als Service für Klienten, jederzeit verfügbar und laufend gewartet:

Connection: close

Klienten-Info - Archiv

Aktuell  | Archiv  | Suche

zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen
Juli 2004
Kurz-Info: Voraussetzungen für die Echtheit einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung
Kategorien: Klienten-Info
 

Seit 1. Jänner 2003 räumt § 11 Abs. 2 UStG die Möglichkeit ein, eine Rechnung auf elektronischem Weg zu übermitteln. Die Ausführungsverordnung hiezu wurde nun im BGBl I Nr. 71/2003 veröffentlicht. Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhaltes einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung ist demnach gewährleistet, wenn

  1. die Rechnung mit einer Signatur laut Signaturgesetz versehen ist und auf einem Zertifikat eines Zertifizierungsdienstanbieters im Sinne des Signaturgesetzes beruht, oder
  2. die Rechnung durch elektronischen Datenaustausch (EDI) übermittelt wird.

Bild: © NAN - Fotolia


Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Deutner & Deutner Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. | Klienten-Info
zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen

 

Deutner & Deutner Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Olivierstraße 12, 5026 Salzburg-Aigen, Austria
Telefon (0)662/62 87 64, Telefax (0)662/62 30 87, E-Mail: office@deutner.net, Öffnungszeiten und Kontakt · Impressum

#