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März 2013
Das österreichische Gebührengesetz kennt auch nach Abschaffung der Stempelmarken viele Tatbestände, die einer Gebühr unterliegen. In der Praxis sehr weit verbreitet ist die...
Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes führen dann steuerlich zu einer außergewöhnlichen Belastung , wenn im Einzugsbereich des...
Kurz vor Jahresende 2012 hat das BMF eine Information zur gesellschaftsteuerrechtlichen Beurteilung von Verlustabdeckungszusagen veröffentlicht (BMF-010206/0215-VI/5/2012 vom 6.12.2012)....
Deutner & Deutner Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Olivierstraße 12, 5026 Salzburg-Aigen, Austria Telefon (0)662/62 87 64, Telefax (0)662/62 30 87, E-Mail: office@deutner.net, Öffnungszeiten und Kontakt · Impressum