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Februar 2017
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte sich unlängst (GZ 10 ObS 133/16f vom 11.11.2016) mit der Frage auseinanderzusetzen, wie weitreichend der Schutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung...
August 2016
Der Krankenstand dient der Genesung des Arbeitnehmers und ist daher mit gewissen Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers verbunden. Bedeutend ist dabei, dass sich der Arbeitnehmer...
Deutner & Deutner Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Olivierstraße 12, 5026 Salzburg-Aigen, Austria Telefon (0)662/62 87 64, Telefax (0)662/62 30 87, E-Mail: office@deutner.net, Öffnungszeiten und Kontakt · Impressum