Aktuelle Informationen in übersichtlicher Form.
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Dezember 2012
In der KI 07/12 hatten wir über eine Entscheidung des UFS berichtet, wonach eine Einbringung in eine erst nach dem Einbringungsstichtag neu gegründete GmbH als unzulässig...
Juli 2012
Nach Rz 749 der von der Finanzverwaltung als Auslegungsbehelf herausgegebenen Umgründungssteuerrichtlinien muss bei Einbringungen die übernehmende Körperschaft am...
Deutner & Deutner Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Olivierstraße 12, 5026 Salzburg-Aigen, Austria Telefon (0)662/62 87 64, Telefax (0)662/62 30 87, E-Mail: office@deutner.net, Öffnungszeiten und Kontakt · Impressum