Aktuelle Informationen in übersichtlicher Form.
Als Service für Klienten, jederzeit verfügbar und laufend gewartet:
Mai 2011
Gemäß § 1151 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) ist der Werkvertrag dadurch gekennzeichnet, dass sich jemand - der Werkunternehmer - gegenüber dem Werkbesteller...
April 2007
Gem. § 108 Abs. 4 BAO werden die Tage des Postenlaufes nicht in die Frist eingerechnet, wenn das Schreiben auch tatsächlich beim Finanzamt einlangt. Damit ist die Frist auch dann...
Deutner & Deutner Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Olivierstraße 12, 5026 Salzburg-Aigen, Austria Telefon (0)662/62 87 64, Telefax (0)662/62 30 87, E-Mail: office@deutner.net, Öffnungszeiten und Kontakt · Impressum