Einnahmen-Ausgabenrechner dürfen die Nettomethode nur dann anwenden, wenn die Umsatzsteuer und Vorsteuer als durchlaufende Posten ertragsneutral sind. Wird die Vorsteuer pauschal ermittelt, ist nur die Bruttomethode erlaubt. Die Einnahmen bzw. Ausgaben sind inklusive Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer brutto zu erfassen (VwGH 21. Dezember 1999, 95/14/0005). Ende der beitragsfreien Mitversicherung 3,4%iger Krankenversicherungs-Zusatzbeitrag für bestimmte Angehörige ab 2001 Nach Abschluss der laufenden Fragebogenaktion (voraussichtlich März/April 2001) ist mit der Beitragsvorschreibung rückwirkend ab 1. Jänner 2001 zu rechnen. Die Vorschreibung wird an den Versicherten ergehen. Als Beitragsgrundlage wird das sozialversicherungspflichtige Erwerbseinkommen des zweitvorangegangenen Kalenderjahres (für 2001 also 1999) herangezogen. Bei krankenversicherten Pensionisten ist die Beitragsgrundlage der aktuelle Pensionsbezug inkl. Sonderzahlungen. Falls ein Zusatzbeitrag über der Höchstbeitragsgrundlage geleistet worden ist, weil eine Mehrfachversicherung vorliegt, wird auch dieser ab dem Jahre 2001 rückerstattet. Insgesamt werden dann 7,4% (4% eigener KV-Beitrag + 3,4% Zusatzbeitrag) auf Antrag rückgezahlt. Ausstellung der Krankenscheine Ab 1. Jänner 2001 ist der Dienstgeber nicht mehr verpflichtet, für Ehepartner die Krankenscheine auszustellen. Er kann es aber freiwillig machen. Macht er es nicht, ist der Krankenschein vom zuständigen Krankenversicherungsträger anzufordern. Für Kinder sind die Krankenscheine weiterhin vom Dienstgeber auszustellen. Der Zusatzbeitrag ist als Pflichtbeitrag steuerlich absetzbar und führt damit zu einer Minderung der Lohn- bzw. Einkommensteuer. Bild: © citronenrot - BMF
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